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Presseerklärung der Hochschule für...

a) ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss an einer Universität, Fachhochschule oder Kunsthochschule im In- oder Ausland,
b) Kenntnisse der deutschen Sprache, die es ermöglichen, dem Unterricht zu folgen, ferner ein breites Spektrum anspruchsvoller längerer Texte zu verstehen und sich klar, strukturiert und ausführlich mündlich und schriftlich zu anspruchsvollen Sachverhalten zu äußern (Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) sowie
c) eine künstlerische Begabung.
Auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen entscheidet die Zulassungskommission, wer zur Zugangsprüfung eingeladen wird. Die Einladung zur Prüfung erfolgt schriftlich.
Das Zulassungsverfahren findet in der Regel jeweils für das Wintersemester (Studienbeginn 1. Oktober) statt.
Dem Zulassungsantrag (zu finden unter Dokumente) sind beizufügen:
1. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss,
2. gegebenenfalls Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
3. ein Motivationsschreiben in deutscher Sprache (maximal 3000 Zeichen), das Auskunft über die Gründe für die Bewerbung gibt und deutlich werden lässt, welche Entwicklungsperspektiven und Ziele die Bewerberin bzw. der Bewerber für das zweijährige Studium anstrebt,
4. ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem Studium, Berufserfahrung und weitere Qualifikationen, künstlerische Projekte, Preise und Stipendien hervorgehen.
5. die schriftliche Beantwortung der folgenden Aufgaben:
5.1 Beschreiben Sie ein Ereignis in der Gegenwart, über das Sie erstaunt sind.
5.2 Beschreiben Sie eine Situation zwischen zwei Menschen.
5.3 Beschreiben Sie eine Theateraufführung, die Sie gesehen haben.
Jede Beschreibung sollte maximal die Länge von einer DIN A 4 Seite (ca. 2000 Zeichen) haben.
6. frankierte und an Sie adressierte Rückumschläge: 2 x DIN A6; 1 x DIN A4,
7. Einzahlung des Prüfungsentgeltes in Höhe von 30,00 € (Als Nachweis gilt die Kopie des Kontoauszuges).
Bitte beachten Sie, dass wir handgeschriebene Arbeiten grundsätzlich nicht berücksichtigen können. Wir bitten, die Bewerbungsunterlagen ohne Klarsichtfolien und Hefter, gelocht und mit einem Aktendulli (Heftstreifen) versehen, an uns zu senden. Eine Einladung zur Zugangsprüfung erfolgt nur, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen vollständig sind.
Die schriftliche Einladung zur Zugangsprüfung erfolgt in der Regel 4 Wochen vorher, sie enthält Angaben zur Vorbereitung für die Prüfung.
Das nächste Bewerbungsverfahren wird für das Wintersemester 2014 / 2015 durchgeführt. Der genaue Termin wird rechtzeitig veröffentlicht.
Das Zulassungsverfahren findet immer für das Wintersemester statt.
An der Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch" Berlin wird für das Zulassungsverfahren ein Entgelt in Höhe von 30,- € erhoben. Werden BewerberInnen zur Zugangsprüfung eingeladen, fällt kein neues Entgelt an.
Bankverbindung für Überweisung: Empfänger: HfS "Ernst Busch" Berlin Kreditinstitut: Postbank Berlin
Konto-Nummer: 581 502 100
Bankleitzahl: 100 100 10
Verwendungszweck: (Bitte unbedingt angeben!)
9814/ 111 38 - 0600300018335 Entgelt für Aufnahmegebühr.
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist folgende IBAN-Nummer zu verwenden: DE36100100100581502100; BIC-Code: PBNKDEFF Der Nachweis der Einzahlung (Kopie des Kontoauszuges) ist mit dem Zulassungsantrag einzureichen.
Bewerbungen sind nur per Post zu richten an:
Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch" Berlin
Abteilung Regie
Belforter Straße 15
10405 Berlin