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Puppenspiel
Tel: (030) 755 417 - 430 (Abteilungsverwaltung)
puppenspiel@hfs-berlin.de
Die Bewerbungsfrist für den Studiengang Puppenspielkunst endet am 31. Januar des Jahres, für dessen Wintersemester man sich bewerben möchte.
Die Eignungstest-Termine und die für die Zulassung variieren jährlich und sind für das Wintersemester 2012 die folgenden:
Eignungstest vom 28. 2. bis 1.3. 2012
Zulassungsprüfung am 23. und 24. 5. 2012.
Das Zulassungsverfahren gliedert sich in:
Die Bewerbung um Zulassung zur Vorauswahl setzt voraus:
Die Zulassungsverfahren finden in der Regel für das Wintersemester statt.
Die Vorauswahl (Eignungstest) und die Zugangsprüfung finden in der Regel im März bzw. Mai statt.
Bewerbung für die Vorauswahl (Eignungstest) werden bis Ende Februar angenommen.
Für die Vorauswahl sind selbständig zu erarbeiten:
Die Entscheidung der Kommission wird den BewerberInnen im Anschluss an die Vorauswahl (Eignungstest) mitgeteilt und begründet. Sie erhalten einen zusätzlichen schriftlichen Bescheid.
Bestehen von Vorauswahl (Eignungstest) ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zugangsprüfung.
Im Fall einer bestandenen Vorauswahl wird die Begründung durch Hinweise auf die Art der Vorbereitung für die Zugangsprüfung begleitet.
Die bestandene Vorauswahl (Eignungstest) ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Zugangsprüfung, die in der Regel im Mai/Juni stattfindet.
Folgenden Unterlagen sind für die Zugangsprüfung nach bestandener Vorauswahl rechtzeitig vorzulegen:
Die Zugangsprüfung besteht aus:
Die Bestandteile der Zugangsprüfung müssen sich inhaltlich von denen der Vorauswahl unterscheiden.
Zum Studium wird zugelassen, wer in der Zugangsprüfung die Zugangsvoraussetzungen erfüllt hat. Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird den BewerberInnen in einem Gespräch begründet. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Eine aufgrund der bestandenen Zugangsprüfung erfolgte Zulassung gilt nur für das auf die Zugangsprüfung folgende Wintersemester. Ein späterer Studienbeginn erfordert in der Regel eine neue Zugangsprüfung.
Die Prüfungen finden in der Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch" Berlin, Abteilung Puppenspielkunst in der Parkaue 25 statt.
An der Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch" Berlin wird von den BewerberInnen für das Zulassungsverfahren ein Entgelt in Höhe von 30,00 € erhoben. Werden die BewerberInnen zur Zugangsprüfung eingeladen (2. Teil), fällt kein neues Entgelt an.
Bankverbindung für Überweisung:
Empfänger: HfS "Ernst Busch" Berlin
Kreditinstitut: Postbank Berlin
Konto-Nummer: 581 502 100
Bankleitzahl: 100 100 10
Verwendungszweck: (Bitte unbedingt angeben!)
9814/ 111 38 0600300018351 Entgelt für Aufnahmeprüfung
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist folgende IBAN-Nummer zu verwenden: DE36100100100581502100
Der Nachweis der Einzahlung (Kopie des Kontoauszuges) ist mit dem Zulassungsantrag einzureichen.
Bewerbungen sind mit dem Vermerk Zulassung zu richten an:
Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch" Berlin
Studiengang Puppenspielkunst
Parkaue 25
10367 Berlin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat
Rene Karadeniz
Tel: (030) 755 417 - 430
puppenspiel@hfs-berlin.de
Ansprechpartner für ERASMUS-Programm: Frank Becker
Tel: (030) 755 417 - 442
f.becker@hfs-berlin.de
Für Beratungsgespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.