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Presseerklärung der Hochschule für...
Studiengang Schauspiel
Tel: (030) 755 417 - 133 (Abteilungsverwaltung)
schauspiel@hfs-berlin.de

Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium:
1. die besondere künstlerische Begabung einschließlich der dazugehörigen berufsspezifischen Anlagen und Fähigkeiten
2. ein unbedenklicher Gesundheitszustand
3. die erfüllte Schulpflicht
4. bei ausländischen BewerberInnen die angemessene Beherrschung der deutschen Sprache
Das zweistufige Zulassungsverfahren gliedert sich in:
1. Vorauswahl und
2. Zugangsprüfung
Die vollständige Bewerbung um zur Vorauswahl zugelassen zu werden, umfasst folgende Unterlagen:
1. einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag
2. eine Auflistung der bisherigen künstlerischen Betätigungen bzw.
tabellarischer Lebenlauf
3. die Angabe einer E-Mail-Adresse für alle Korrespondenzen während des Bewerbungsverfahrens (Einladungen usw.) und/oder einen frankierten und adressierten Rückumschlag
4. Einzahlung des Prüfungsentgeltes in Höhe von 30,00 € (Kopie des Kontoauszuges)
Die Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren kann grundsätzlich nur zweimal erfolgen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.
Die Zulassungsverfahren finden in der Regel für das Wintersemester statt. Die Zulassungsanträge müssen innerhalb der von der Hochschule festgelegten Bewerbungsfrist bis zum 30.09. für das darauffolgende Wintersemester eingegangen sein. Studienbeginn wäre bei Bewerbungen bis Ende September 2012 dann das Wintersemester 2013.
Zeitraum der Vorauswahl: Oktober – Januar, in der Regel immer an einem Donnerstag. Terminwünsche können bei Antragstellung geäußert werden und werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der vorgegebene Termin zur Vorauswahl / Zugangsprüfung ist verbindlich.
Für die Vorauswahl sind selbstständig zu erarbeiten:
- zwei unterschiedliche Rollenausschnitte
- ein Lied / Song oder Chanson
Die Zulasssungsverfahren finden in der Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch" statt.
Die BewerberInnen bereiten sich auf das Zulassungsverfahren rechtzeitig, selbständig und aktiv vor. Sie wählen aus der dramatischen Literatur zwei unterschiedliche Rollen aus, von denen eine ihrem Erfahrungsbereich entsprechen sollte. Aus beiden Rollen werden Ausschnitte von etwa fünf Minuten gewählt und allein vorgespielt. Ist eine Szene mit Partner gewählt, hat man sich die Handlungen und Worte des Partners vorzustellen. Es soll immer nur eine Figur gespielt werden. Es geht um konkretes Verhalten der Figur in konkreter Situation und nicht um die Rezitation eines dramatischen Textes.
Requisiten und Vorspielkleidung (Kostüm / Kostümteile) werden selbst mitgebracht. Es ist wünschenswert, dass Bewerberinnen einen Rollenausschnitt im Rock vorspielen. Wenn sich die BewerberInnen nicht auf einem eigenen Instrument begleiten oder ein instrumentales Playback vorbereitet haben, werden die Lieder in der Vorauswahl ohne Instrumentalbegleitung vorgetragen.
Die bestandene Vorauswahl ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Zugangsprüfung, die in der Regel im Februar stattfindet. Die in der Vorauswahl ausgewählten BewerberInnen müssen sich einer Zugangsprüfung unterziehen, damit die für das Studium geeigneten BewerberInnen ausgewählt werden können. Nach bestandener Vorauswahl werden den BerwerberInnen Hinweise für die Zugangsprüfung gegeben, ggf. eine oder mehrere neue Rollen aufgegeben und genaue Angaben darüber, welche Unterlagen noch vor der Zugangsprüfung eingereicht werden müssen. Dies sind wie folgt:
1. ein tabellarischer Lebenslauf (sofern nicht bereits zur Vorauswahl eingereicht)
2. Zeugniskopie des aktuellen Schulzeugnisses bzw. letzten Bildungsabschlusses
3. Zwei ärztliche Atteste, beide innerhalb der letzten sechs Monate vor der Zugangsprüfung ausgestellt:
- Attest über einen unbedenklichen Gesundheitszustand und die allgemeine körperliche Leistungsfähigkeit für die Ausbildung zum Schauspieler (inkl. Fechten, Akrobatik, Tanz)
- Phoniatrisches Gutachten über die stimmliche Eignung
4. ggf. Nachweise über eine praktische Ausbildung / bisherige Studienzeiten sowie Studien- und / oder Prüfungsleistungen
5. Vier mit Namen versehenen Passbildern neueren Datums
Die Zugangsprüfung besteht aus:
- dem Vorspiel von zwei oder mehr unterschiedlichen Rollenausschnitten (davon mindestens eine aus der Weltliteratur, z.B. Tschechow, Ibsen, Gorki oder Klassik)
- dem Vortrag eines Liedes / Songs oder Chansons (auf Wunsch kann eine Klavierbegleitung mit uns vereinbart werden. Die Instrumentalbegleitung ist grundsätzlich erwünscht.)
- dem Vortrag eines Gedichtes / Ballade oder Prosatextes
- verschiedenen Prüfungsteilen, in denen musikalische Anlagen und Fähigkeiten sowie körperliche Ausdrucksmöglichkeiten festgestellt werden sollen.
An der Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch" Berlin wird von den BewerberInnen für das Zulassungsverfahren ein Entgelt in Höhe von 30,00 € erhoben. Werden die BewerberInnen zur Zugangsprüfung eingeladen, fällt kein neues Entgelt an.
Bankverbindung für Überweisung:
Empfänger: HfS „Ernst Busch“ Berlin
Kreditinstitut: Postbank Berlin
Konto-Nummer: 581 502 100
Bankleitzahl: 100 100 10
Verwendungszweck: (Bitte unbedingt angeben!)
0600300018319 Entgelt für Aufnahmeprüfung
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist folgende IBAN-Nummer zu verwenden: DE36100100100581502100
BIC-Code: PBNKDEFF
Der Nachweis der Einzahlung (Kopie des Kontoauszuges) ist mit dem Zulassungsantrag einzureichen.
Bewerbungen sind mit dem Vermerk „Zulassung“ zu richten an:
Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch" Berlin
Schnellerstraße 104
12439 Berlin
Den Zulassungsantrag für Ihre Bewerbung finden Sie
hier
Sprechzeiten der Studieninformationen:
Dienstag und Donnerstag: 10.00 - 12.00 Uhr
Tel.: (030) 755417-162