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Faust I | Foto: Claudia Charlotte Burchard -dogsdoor-
Faust I | Foto: Claudia Charlotte Burchard -dogsdoor-

FAQ

Wann kann ich mich für ein Studium im Bereich Schauspiel bewerben ? (Bewerbungsfrist)  

Bewerbungen werden grundsätzlich ganzjährig entgegengenommen. Alle vollständigen Bewerbungen, die vor der aktuellen Bewerbungsfrist 30.09.2011 eingehen, werden für das nach der Bewerbungsfrist beginnende Auswahlverfahren (Oktober 2011 - Februar 2012) berücksichtigt. Das bedeutet: Studienbeginn wäre für alle, die sich bis zum 30.9.2011 bewerben und im Zulassungsverfahren erfolgreich sind, das Wintersemester 2012.

Was ist das Auswahlverfahren und wann findet es statt ?  

Das Auswahlverfahren besteht aus der Vorauswahl und der Zugangsprüfung und entscheidet darüber, ob ein Bewerber aufgenommen wird. Die Vorauswahl beginnt im Oktober 2011 und endet im Januar 2012. In diesem Zeitraum finden fast wöchentlich (i. d. R. an einem Donnerstag) die Vorauswahlen statt. Im Anschluss an die Vorauswahl findet im Februar 2012 die Zugangsprüfung für die Bewerber statt, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben.

 

Welche Dokumente muss ich zur Vorauswahl einreichen?

Alle für die Vorauswahl erforderlichen Unterlagen sind auf der 3.Seite des Zulassungsantrags aufgeführt, den Sie auf unserer Dokumente-Seite (Hochschule - Studienangelegenheiten - Dokumente) finden. Ärztliche Atteste, Nachweise über Schulabschlüsse etc. reichen Sie bitte erst nach erfolgreicher Vorauswahl ein!

Wo kann ich meinen ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen?

Zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung: http://www.berlin.de/sen/bwf/, Bereich "Bildung". Bitte beachten Sie, dass Sie den Nachweis über Ihren Bildungsabschluss erst nach erfolgreicher Vorauswahl einreichen müssen!

Wie oft darf man sich für den Studiengang Schauspiel an der HfS bewerben ?

Studieninteressierte dürfen insgesamt nur zweimal an einem Auswahlverfahren teilnehmen, d. h. wenn man an zwei verschiedenen Auswahlverfahren teilgenommen hat darf man kein weiteres Mal vorsprechen.

Ich bin während des Auswahlverfahren abwesend, kann ich mich trotzdem bewerben?

Am Auswahlverfahren müssen Sie persönlich teilnehmen, eine schriftliche Bewerbung allein reicht daher nicht aus. Sollten Sie während der Vorauswahlen teilweise abwesend sein (z.B. Auslandsaufenthalt), geben Sie dieses bei Ihrer Bewerbung mit an bzw. nennen Sie uns einen Wunschtermin und je nach Möglichkeit wird dieser eine Berücksichtigung finden.

Was passiert mit meiner Bewerbung wenn sie zu spät eingeht?

Bewerbungen die nach der Bewerbungsfrist 30.09.2011 eingehen, werden für das im Jahr darauf (Bewerbungsfrist 30.09.2012) folgende Auswahlverfahren berücksichtigt. Es sei denn, der Bewerber möchte die Bewerbung nicht mehr aufrechterhalten.  

Ich wurde eingeladen, kann aber am eingeladenen Termin nicht / Ich bin krank geworden, was nun?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Terminverschiebung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist und sehen Sie bitte daher von möglichen Anfragen diesbezüglich ab. Um diesem Problem vorzubeugen, sollten Sie im Vorfeld Abwesenheitszeiten (z. B. Auslandsaufenthalte) auf dem Zulassungsantrag vermerken bzw. einen Wunschtermin angeben, welcher nach Möglichkeit berücksichtigt werden kann. Sollten Sie zum eingeladenen Termin nicht erscheinen können, sollten Sie schnellstmöglich Bescheid geben, spätestens jedoch 2 Tage vor dem tatsächlichen Termin. Schicken Sie hierfür eine Email an folgende Email-Adresse Bewerbung2012spamfilter@hfs-berlinspamfilter.de.

Können Sie aufgrund von Krankheit nicht am eingeladenen Tag zur Vorauswahl erscheinen, sollten Sie schnellstmöglich und unaufgefordert ein Attest vorlegen. Dies können Sie ebenfalls eingescannt via Email , per Fax oder postalisch tun. Je nach Verfügbarkeit wird die Vergabe eines neuen Termines geprüft.

Was kostet das Studium?

Der Semesterbeitrag, der auch ein Semesterticket abdeckt, liegt zur Zeit bei knapp 240 Euro. Es werden ansonsten keine Studiengebühren erhoben.

Welchen Sprachnachweis muss ich einreichen, wenn Deutsch nicht meine Muttersprache ist?

Für das Studium im Studiengang Schauspiel sind angemessene Deutschkenntnisse erforderlich - es ist aber kein Nachweis über ein bestimmtes Sprachniveau ausschlaggebend, sondern entscheidend ist der Gesamteindruck in der Vorauswahl. Daher müssen Sie zur Vorauswahl keinen Sprachnachweis einreichen.