- Bachelor-Abschluss oder gleichwertiger Studienabschluss an einer Universität, Fachhochschule oder Kunsthochschule im In- oder Ausland bzw. im Rahmen einer beruflichen Qualifikation erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten, die denen eines Hochschulstudiums typischerweise entsprechen. Bei einer beruflichen Qualifikation ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sind die Voraussetzungen nur erfüllt, wenn Sie seit dem Erwerb der beruflichen Qualifikation (Ausbildungsende) mindestens fünf Jahre in für das Masterstudium einschlägigen Berufsfeldern tätig waren.
- besondere künstlerische Begabung, die neben der choreographischen Begabung fundierte tänzerische Fähigkeiten erkennen lässt
- Präsentation eigener choreographischer Arbeiten in einem öffentlichen Aufführungskontext
- Kenntnis der deutschen Sprache, so dass es möglich ist, dem Unterricht zu folgen, Texte zu verstehen und selbst zu verfassen (min. Niveau B2 nach GER).*
Bitte prüfen Sie vor der Bewerbung, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
*Der B2-Nachweis muss spätestens zur Immatrikulation im September vorliegen. Wenn Sie bereits bei der Zugangsprüfung im Februar Deutschkenntnisse auf diesem Niveau mitbringen, ist das für die Teilnahme an der Zugangsprüfung von Vorteil.
Fragen zum Bewerbungsverfahren beantworten die Mitarbeiter*innen des Studierendenservice telefonisch:
Montag bis Freitag von 10 - 11 Uhr
T +49 30 755 417-333
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