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Projektförderung

Kein Drama – wir fördern Eure Projekte!

Was wir fördern

Gefördert werden künstlerische Projekte – darunter Inszenierungen, performative Formate, Filmprojekte, Lehrveranstaltungen oder Qualifikationsprojekte u.a. – von Studierenden, Lehrenden und den Mitarbeiter*innen der Hochschule. Die Projekte sollen sich explizit oder implizit mit Genderthematiken in künstlerischer Praxis und Reflexion auseinandersetzen – unabhängig vom Geschlecht der antragstellenden Person.

Die Förderung versteht sich als kulturpolitischer Beitrag zur strukturellen Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit an der Hochschule. Unterstützt werden Vorhaben, die Machtverhältnisse sichtbar machen, patriarchale und heteronormative Strukturen hinterfragen und künstlerische Perspektiven auf Geschlecht als gesellschaftliche Kategorie entwickeln. Dazu gehört die kritische Auseinandersetzung mit Rollenbildern, Stereotypen und diskriminierenden Darstellungsweisen ebenso wie die Untersuchung des Zusammenwirkens verschiedener Diskriminierungsformen im Sinne einer intersektionalen Perspektive. Ziel ist es, ästhetische Formen zu fördern, die bestehende Ordnungen irritieren, verschieben oder neu denken.

Weitere Informationen im Merkblatt Antrag Projektförderung FGBA.

Die dort genannten Unterlagen sind gemeinsam mit dem Antragsformular per E-Mail einzureichen (pdf max. 10 MB). Über die Anträge entscheidet die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in der Reihenfolge ihres Eingangs und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Anträge an frauenbeauftragte@hfs-berlin.de