
Familienfreundliche Hochschule
Yes, we care!
Familie, Carearbeit und Studium oder Beruf
Erwarten Sie ein Kind oder sind Sie bereits Eltern? Haben Sie andere Personen, um die Sie sich kümmern oder für die Sie Sorge tragen? Nicht nur Eltern stehen vor der Herausforderung, Betreuungs- und Sorgearbeit mit Studium oder Beruf zu vereinbaren. Wer Angehörige oder nahestehende Personen pflegt, steht vor ähnlichen Aufgaben. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät und informiert alle Hochschulangehörigen zur Balance zwischen diesen Lebensbereichen. Carearbeit umfasst neben der Kinderbetreuung auch die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger oder anderer nahestehender Personen. Wenn Sie eine solche Verantwortung übernehmen, kann dies Auswirkungen auf Ihr Studium oder Ihre berufliche Tätigkeit haben. Wir unterstützen Sie dabei, individuelle Lösungen zu finden – sei es durch flexible Studien- und Arbeitszeiten, Nachteilsausgleiche oder weiterführende Beratungsangebote.
Schwangerschaft
Damit das Leben und die Gesundheit der schwangeren Person und des ungeborenen Kindes geschützt sind und das Mutterschutzgesetz greift, rät die Frauenbeauftragte zur Meldung der Schwangerschaft. Diese Meldung muss in Absprache mit der Frauenbeauftragten über das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) erfolgen.
Wie in der RSPO §37 formuliert, ist die Hochschule dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Stillzeit mit dem Hochschulalltag zu ermöglichen, beispielsweise durch Nachteilsausgleiche. Hierzu sind von Seiten des Gesetzgebers Gefährdungsbeurteilungen erforderlich, die Ihnen ein risikofreies Studium ermöglichen sollen. Was Gefährdungsbeurteilungen genau sind, können Sie mit der Frauenbeauftragten besprechen oder in der Handreichung für Studierende bzw. Mitarbeiter*innen nachlesen. Bei Fragen zum konkreten Studienverlauf steht Ihnen Frau Spiegel vom Referat für Studienangelegenheiten zur Verfügung.
Innerhalb der Hochschule steht ein Wickeltisch im WC in der 2.Etage neben dem Fahrstuhl. Sollten Sie Ihr Kind stillen, sprechen Sie die Frauenbeauftragte gern an. Sie bemüht sich um einen Rückzugsort für Sie und Ihr Kind.
Nachteilsausgleich - Was tun bei Abwesenheiten?
Ganz wichtig: Wenn ihr absehen könnt, dass ihr aufgrund familiärer Umstände, Krankheit oder anderer Belastungssituationen (Care-Arbeit, Schwangerschaft usw.) eine längere Zeit (länger als zehn Tage) nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen oder Prüfungen nicht wie vorgesehen ablegen könnt, stellt auf jeden Fall einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss eures Studiengangs (download pdf Nachteilsausgleich), damit ihr die Module nicht wiederholen müsst, sondern eventuell Kompensationsleistungen oder Fristverlängerungen vereinbart. Ansprechpartner für Nachteilsausgleiche sind die jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden und die Allgemeine Studienberatung im Studierendenservice.
Lasst euch in jedem Fall beraten, denn jeder Fall ist individuell und verschiedene Lösungen sind möglich.
Nur, wenn Absprachen schriftich im Rahmen des Nachteilsausgleichs fixiert werden, ist gewährleistet, dass das Prüfugsamt auch über abweichende Studienverläufe und individuellen Regelungen zu Prüfungen informiert ist. Mündliche Vereinbarungen mit Lehrenden sind nicht ausreichend!
Achtung: Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, damit die Maßnahmen rechtzeitig organisatorisch in Lehre und Administration abgestimmt werden können. Im Nachhinein können Prüfungsversäumnisse und Abwesenheiten NICHT durch Nachteilsausgleiche kompensiert werden.
Pflegezeit von Angehörigen
Unter den Begriff der familienfreundlichen Hochschule gehört auch der Wiedereinstieg ins Berufs- und Studienleben nach der Eltern-/Sorgezeit. Aber auch die Vereinbarkeit zwischen der Pflege Angehöriger und dem beruflichen Alltag ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Der in der RSTO §37 formulierte Nachteilsausgleich kann auch in diesen Fällen angewandt werden und wird durch das Pflegezeitgesetz gestützt.
Der Freundeskreis
Erfragen Sie bei Bedarf die Möglichkeiten der Ferienbetreuung oder eines finanziellen Zuschlags für Kinderbetreuung. Der Freundeskreis der HfS hat ebenso Möglichkeiten, Sie finanziell zu unterstützen.