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Gesetze, Richtlinien, Leitfäden, Konzepte

Schon gewusst? Diese Texte ändern Dein Leben!

Gleichstellung ist kein nettes “Extra”, sondern ein rechtlich verankerter Auftrag und ein grundlegendes Prinzip unserer Hochschule. Die Grundlage dafür reicht von internationalen Menschenrechtsabkommen bis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes stellen klar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder seiner sexuellen Identität benachteiligt werden.“ Diese Prinzipien gelten selbstverständlich auch im Kontext von Studium, Lehre und künstlerischer Ausbildung.

Darauf bauen weitere gesetzliche Regelungen auf, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sowie das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Sie verpflichten auch Hochschulen dazu, Diskriminierung entgegenzuwirken und aktiv für Chancengleichheit zu sorgen.

Gleichstellung bedeutet dabei auch Schutz vor Machtmissbrauch. Gerade in der darstellenden Kunst sind Arbeits- und Ausbildungsprozesse häufig von Hierarchien, Abhängigkeiten und intensiver emotionaler Zusammenarbeit geprägt. Umso wichtiger ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Macht und Verantwortung.

Fragen von Machtmissbrauch, Grenzüberschreitungen und diskriminierenden Strukturen werden inzwischen auch auf den Bühnen und in den Institutionen des Kulturbetriebs intensiv diskutiert. Als Ausbildungsstätte nehmen wir diese gesellschaftlichen Debatten ernst und arbeiten daran, transparente Strukturen, verlässliche Ansprechstellen und eine respektvolle Lern- und Arbeitskultur zu stärken.

Denn künstlerische Freiheit kann sich nur dort entfalten, wo Menschen sicher arbeiten und lernen können – und wo gleiche Chancen für alle bestehen.

Durch das Berliner Hochschulgesetz (§ 5c Chancengleichheit der Geschlechter)ist die HfS verpflichtet, ihre Gleichstellungsziele und -maßnahmen in einem Gleichstellungskonzept festzuhalten. Die Konzepte werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Das Berliner Hochschulgesetz verpflichtet die Hochschulen ebenso dazu, Regelungen für ihren Bereich zur Verwirklichung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung von Frauen und Männern und der Chancengleichheit der Geschlechter in personeller, materieller, finanzieller und inhaltlicher Hinsicht und zum Schutz vor sexuellen Belästigungen, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking zu erlassen.

Die Grundordnung bildet das grundlegende Regelwerk der Hochschule. Sie bestimmt die Struktur der akademischen Selbstverwaltung, regelt die Zuständigkeiten und Zusammensetzung zentraler Gremien und legt fest, wie Entscheidungsprozesse innerhalb der Hochschule organisiert sind.

Damit schafft sie den institutionellen Rahmen, in dem Studium, Lehre, künstlerische Arbeit und Forschung stattfinden. Gleichzeitig sichert sie die Mitwirkung der verschiedenen Statusgruppen der Hochschule und konkretisiert die Vorgaben des Berliner Hochschulgesetzes. (in Überarbeitung)

Die Berufungsordnung regelt das Verfahren zur Besetzung von Professuren an der Hochschule. Sie legt fest, wie Berufungskommissionen zusammengesetzt sind, wie Auswahlverfahren durchgeführt werden, präzisiert die Prozessschritte und regelt die Beteiligungen. Dabei konkretisiert sie die Vorgaben des Berliner Hochschulgesetzes und schafft einen verbindlichen Rahmen für transparente und nachvollziehbare Berufungsverfahren.