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Willkommen an der Ernst Busch!

Dein Traum ist es, für ein Studium im Bereich Theater oder einer anderen darstellenden Kunst nach Deutschland zu kommen oder du musstest vor Krieg oder Verfolgung aus deinem Heimatland fliehen?  Die Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch freut sich über deine Bewerbung! In diesem Abschnitt erhältst du Informationen zum deutschen Hochschulsystem, die Ernst Busch und ihre Studienprogramme wie auch über die Voraussetzungen für die Bewerbung. Der Abschnitt hilft erfolgreichen Bewerber:innen außerdem bei der Vorbereitung Ihres Studiums in Berlin!

Ernst Busch University of Theatre Arts

Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch

Unsere Hochschule blickt auf eine lange Tradition der künstlerischen Ausbildung und Produktion in Deutschland zurück. Als künstlerische Hochschule mit eigenen Studiotheater bietet die Hochschule eine hervorragende Ausbildung in den Bereichen Schauspiel, Regie und zeitgenössisches Puppenspiel. Die Masterstudiengänge in Dramaturgie, Choreografie und Spiel & Objekt erweitern dieses Angebot und zielen darauf ab, im Rahmen interdisziplinärer künstlerischer Forschung neue Erzählformen zu entwickeln und ästhetische Experimente zu verwirklichen. Klicken Sie hier für weitere Informationen:

· Schauspiel

· Regie

· Dramaturgie

· Zeitgenössisches Puppenspiel

· Spiel & Objekt

· Choreografie

Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der künstlerischen Eignung gute Deutschkenntnisse eine Voraussetzung für die Bewerbung sind. Einige Fachbereiche verlangen sogar ein Deutsch-Zertifikat der Stufe C1. Konkrete Informationen zu den einzelnen Studiengängen, Bewerbungsfristen und erforderlichen Unterlagen finden Sie unter den oben aufgeführten Links.

Die Ernst Busch ist eine internationale und inklusive Bildungseinrichtung, an der Menschen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund gemeinsam studieren, lehren und arbeiten. Es ist unsere Verantwortung als Hochschulgemeinschaft, ein sicheres Umfeld und ideale Räume für den Dialog für alle zu schaffen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Netzwerke mit anderen Berliner Hochschulen, Stiftungen und Regierungsvertretern aufzubauen, um gefährdeten Studierenden, Professoren und Künstlern Unterstützung und Integrationsmöglichkeiten anzubieten.

Sobald Sie Ihr Studium an unserer Hochschule aufgenommen haben, erhalten Sie viel Unterstützung von Ihren Kommilitonen und Lehrenden. Falls Sie noch nicht offiziell immatrikuliert sind, aber eine Beratung wünschen, stehen Ihnen spezielle Ansprechpartner zur Verfügung, die internationale Studierende und Flüchtlinge betreuen. Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren!

 

Visa

Visum

Wer braucht kein Visum?

Internationale Studierende aus der Europoäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz brauchen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Für ein Studium in Deutschland genügen ein gültiger Personalausweis und eine Meldebescheinigung. Auch internationale Studierende aus bestimmten Ländern benötigen kein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Die betreffenden Länder stehen auf der Website des Auswärtigen Amts:

Wer braucht ein Visum?

Für die Einreise aus vielen Ländern der Welt besteht in Deutschland Visumspflicht. Studierende aus diesen Ländern müssen ein Visum beantragen, um in Deutschland zu studieren. Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft des Heimatlandes gestellt.

Wie beantrage ich ein Visum?

Ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragst du bei der deutschen Botschaft in deinem Herkunftsland.

Dafür musst du in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:

  1. Deine Zulassung an der deutschen Hochschule
  2. Nachweis deiner Krankenversicherung
  3. Eventuell einen Nachweis über deine bereits erbrachten Studienleistungen
  4. Nachweis über deine Deutschkenntnisse oder geplante Deutschkurse
  5. Nachweise, die belegen, wie du dein Studium in Deutschland finanzierst

Achtung: Es kann mehrere Monate dauern, ein Visum zu beantragen und zu erhalten. Es ist daher ratsam, so früh wie möglich mit dem Visumsantrag zu beginnen. Eine Liste der deutschen Botschaften findest du beim Auswärtigen Amt.

Visum zu Studienzwecken

Welches Visum du beantragen musst, hängt unter anderem davon ab, ob du bereits eine Zulassung zum Studium in Deutschland hast oder nicht. Sobald du von der Hochschule eine Zulassung zum Studium in Deutschland erhalten hast, beantragst du bei der Ausländerbehörde ein Visum zu Studienzwecken.

Achtung: Reise auf keinen Fall als Touristin oder Tourist nach Deutschland ein. Ein Touristenvisum kann nachträglich nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden.

Ein Visum zu Studienzwecken erteilt das Berliner Landesamt für Einwanderung in der Regel nur für drei Monate (90 Tage). Innerhalb dieser drei Monate musst du deine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

 

Finanzierungsnachweis

Bevor du dein Studium in Deutschland beginnst, musst du nachweisen, dass du genügend Geld für ein Studienjahr beisammen hast. Dafür benötigst du einen so genannten „Finanzierungsnachweis“, den du meist schon vorlegen musst, wenn du dein Visum bei der deutschen Botschaft deines Heimatlandes beantragst. Du brauchst ihn spätestens, wenn du in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragst.

Wie viel Geld muss ich haben?

Seit September 2024 wird verlangt, dass du für ein Jahr über 11.904 Euro verfügst.

Du kannst auf unterschiedliche Weise belegen, dass du dein Studium in Deutschland finanzieren kannst:

  1. Deine Eltern legen Einkommens- und Vermögensnachweise vor.
  2. Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich gegenüber dem Berliner Landesamt für Einwanderung, die Kosten für dich zu übernehmen.
  3. Der oben genannte Sicherheitsbetrag wird auf ein Sperrkonto eingezahlt.
  4. Du legst eine Bankbürgschaft vor.
  5. Du erhältst ein Stipendium von einem anerkannten Stipendiengeber.

Erkundige dich unbedingt bei der deutschen Botschaft in deinem Land, in welcher Form du den Nachweis erbringen musst.

Nach der Ankunft: Aufenthaltserlaubnis & Anmeldung

Aufenthaltserlaubnis

Wenn du länger als 90 Tage in Berlin studierst, musst du innerhalb der ersten drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung beantragen.

Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis?

Nach der Prüfung deiner Unterlagen wandelt das Berliner Landesamt für Einwanderung dein Visum in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken um. Diese Aufenthaltserlaubnis ist zunächst auf zwei Jahre beschränkt.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken zu beantragen, brauchst du normalerweise:

  1. Das ausgefüllte Antragsformular
  2. Deinen Pass und ein biometrisches Foto
  3. Deine Meldebescheinigung
  4. Deinen Krankenversicherungsnachweis
  5. Deinen Finanzierungsnachweis
  6. Die Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule

Bei Fragen wende dich bitte an das Berliner Landesamt für Einwanderung.

Meine Aufenthaltserlaubnis läuft ab. Und jetzt?

Bitte stelle den Antrag auf Verlängerung unbedingt drei bis vier Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis beim Berliner Landesamt für Einwanderung.

 

Anmeldung

In Deutschland gilt die gesetzliche Meldepflicht. Das heißt, du musst deine neue Wohnadresse offiziell anmelden. Das ist wichtig, damit du dich legal in Deutschland aufhältst.

Wo melde ich mich an?

Anmelden kannst du dich bis zu 14 Tage nach deinem Einzug bei den rund 40 Berliner Bürgerämtern. Das gilt auf für Umzüge innerhalb Berlins. Bei der Anmeldung erhältst du automatisch eine Meldebestätigung, die du für viele Dinge brauchst, zum Beispiel, wenn du in Deutschland ein Bankkonto eröffnen oder einen Handy-Vertrag abschließen willst.

Was brauche ich, um mich anzumelden?

Für die Anmeldung benötigst du auf jeden Fall das ausgefüllte Anmeldeformular, deinen Reisepass oder Personalausweis, eine Einzugsbestätigung deines Wohnungsgebers und gegebenenfalls weitere Unterlagen.

Mehr Infos findest du hier:

Finanzierung des Studiums

Förderprogramme und Stipendien

Hast du dir schon überlegt, wie du dein Studium an der Ernst Busch finanzieren willst? Unter bestimmten Voraussetzungen können internationale Studierende verschiedene Förderprogramme und Stipendien in Anspruch nehmen. Wichtigster Stipendiengeber für internationale Studierende ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD):

Auf diesen Internetseiten kannst du dich über weitere Fördermöglichkeiten und Stipendien informieren:

Eine ausführliche Beratung zur Studienfinanzierung bietet auch das Studierendenwerk Berlin:

Arbeiten neben dem Studium

Genug Zeit für dein Studium einplanen

Viele Studierende in Deutschland arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren. Oft haben sie so genannte Mini-Jobs, zum Beispiel als Verkäuferin oder Verkäufer, Kellnerin oder Kellner oder studentische Hilfskraft. Du solltest auch einplanen, dass du rund 40 Stunden in der Woche für dein Studium benötigst.

Wenn du nicht aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommst, darfst du in Deutschland neben deinem Studium pro Jahr

  • bis zu 120 Tage, 8 Stunden pro Tag oder
  • bis zu 240 Tage, 4 Stunden pro Tag

ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. In den Semesterferien kannst du auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die 120-Tage-Reglung gilt jedoch weiterhin. Wenn du mehr arbeiten willst, benötigst du die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. 

Studierende aus Ländern der Europäischen Union, aus Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz dürfen wie deutsche Studierende als Angestellte studentische Nebentätigkeiten ausüben. Auch selbstständige Arbeit auf Grundlage von Honorar- oder Werkverträgen ist erlaubt. Allerdings darfst du monatlich nicht mehr als 80 Stunden arbeiten.

Wann darf ich arbeiten, wann nicht?

  1. Praktika: Pflicht-Praktika, die in deinem Studiengang vorgeschrieben sind, sind erlaubt. Andere Praktika kannst nur im Zeitrahmen der 120 erlaubten Arbeitstage oder mit Erlaubnis des Landesamts für Einwanderung absolvieren.
  2. Studentische Nebentätigkeiten: Eine studentische Nebentätigkeit kannst du ohne zeitliche Beschränkung ausüben. Sie wird nicht auf die 120 maximal erlaubten Arbeitstage pro Jahr angerechnet. Zu den studentischen Nebenjobs zählen zum Beispiel eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an einer Hochschule, beim Allgemeinen Studierendenausschuss oder in wissenschaftlichen Einrichtungen.
  3. Selbstständigkeit: Mit deiner Aufenthaltserlaubnis kannst du als internationale Studentin oder Student eines Nicht-EU-Staats nicht selbstständig oder freiberuflich in Deutschland arbeiten.
  4. Vorbereitende Kurse: Wenn du zur Vorbereitung deines Studiums Sprachkurse oder andere Kurse belegst, darfst du nicht nebenher gegen Bezahlung arbeiten.

Mehr Infos findest du hier:

Kosten des Studiums

Semesterbeitrag

Pro Semester fällt ein Semesterbeitrag von rund 300 Euro an, der Verwaltungsgebühren und das Semesterticket enthält. Den Semesterbeitrag musst du fristgerecht vor Beginn des Semesters bezahlen. Die genaue Höhe des Beitrags erfährst du, wenn du die Zulassung zum Studium erhältst oder dich zurückmeldest. Studiengebühren fallen an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch nicht an.

Wie viel Geld brauche ich zum Leben?

Das kommt auf deinen Lebensstil an. Deutsche Studierende geben laut Statistik im Durchschnitt rund 870 Euro pro Monat aus.

Kosten, mit denen du monatlich in etwa rechnen solltest:

  • Miete: 300 bis 600 Euro
  • Lebensmittel: 200-300 Euro
  • Telefon: 10 bis 40 Euro
  • Gesetzliche Krankenversicherung: ca. 105 Euro / 240 - 280 Euro, falls du über 30 Jahre alt bist
  • Haftpflichtversicherung: 5 Euro
  • Lernmaterialien: 0 bis 50 Euro
  • Transport: Ticket für den öffentlichen Nahverkehr ist im Semesterbeitrag inbegriffen
  • Kleidung, Ausgehen, Hobbys: 100 Euro
  • Mittagsessen in der Mensa: 3 bis 7 Euro

Mehr Infos findest du hier:

Wohnen in Berlin

Rechtzeitig nach einer Unterkunft suchen

An der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch gibt es keine Unterkünfte für Studierende auf dem Campus, wie du es vielleicht von Universitäten in deiner Heimat kennst. Es gibt eine Studierenden-WG der Ernst Busch ganz in der Nähe der Hochschule im Bezirk Mitte. In dieser WG gibt es aber nur begrenzte Plätze. Damit deine Suche nach einem Dach über dem Kopf in Berlin möglichst entspannt verläuft, empfehlen wir dir, früh mit der Suche nach einem Wohnheimplatz, einer Wohngemeinschaft oder einer Wohnung anzufangen. Bei Interesse an einem Platz in der Studierenden-WG der Ernst Busch, wende dich bitte an: studierendenberatung@hfs-berlin.de 

Auch das Studierendenwerk Berlin informiert zum Thema Wohnen. 

Wohnheime des Studierendenwerks Berlin

Wohnheime für Studierende sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Fahrtzeiten von bis zu 60 Minuten zur Hochschule sind deshalb in Berlin normal. Für einen Wohnheimplatz bewirbst du dich beim Studierendenwerk Berlin. Da die Plätze begrenzt sind, empfehlen wir allen Studierenden, auch selbst nach einer Unterkunft zu suchen.

Zimmer in Wohngemeinschaften

Wohngemeinschaften, kurz WGs, sind für Studierende eine beliebte Alternative zu Zimmern in Wohnheimen. In einer WG teilen sich mehrere Studierende eine private Wohnung. Aktuelle Angebote findest du zum Beispiel auf diesen Internetseiten:

Zimmer und Wohnungen auf dem freien Markt

Wohnungen und Zimmer auf dem freien Markt sind in Berlin meist teurer als Wohnheimzimmer für Studierende. In der Regel musst du mit zusätzlichen Kosten für Möbel rechnen, da die meisten Mietwohnungen nicht möbliert sind.

  • Vermieterinnen und Vermieter verlangen meist eine Sicherheit oder eine Kaution von drei Monatskaltmieten.
  • Die Kaution bekommst du zurück, wenn du wieder ausziehst ;und die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergibst.

Angebote für Wohnungen und Zimmer findest du auch an den "Schwarzen Brettern" der Hochschule und bei Immobilienportalen im Internet:

Spezielle Angebote für Studierende

Weitere Angebote

Informationen für Geflüchtete

In der Regel dürfen Flüchtlinge an deutschen Hochschulen studieren. Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den von Ihnen gewünschten Studiengang erfüllen und Ihr Rechtsstatus vollständig anerkannt ist (Asylberechtigung, Gewährung von Flüchtlingsschutz usw.), sollten Sie normalerweise keine Probleme beim Zugang zum Hochschulsystem haben.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre bisherigen Studienleistungen in Deutschland anerkannt werden können, finden Sie auf den offiziellen Websites des DAAD und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Informationen hierzu sowie zu anderen allgemeinen Themen:

Das StudierendenWERK Berlin bietet einen speziellen Beratungsdienst für diejenigen an, die an einem Studium an einer der Berliner Hochschulen interessiert sind. Sie können sich per E-Mail oder Telefon an das StudierendenWERK wenden und einen Termin vereinbaren, um Ihren persönlichen Fall zu erläutern und ganz konkrete Fragen zu klären:

Informationen zur Immatrikulation, zu Aufenthaltsgenehmigungen, zu Studienmöglichkeiten und Stipendien in Berlin finden Sie unter:

Informationen zum aktuellen Stand der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Absatz 1 AufentG für Flüchtlinge aus der Ukraine (Februar 2024)

Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden Ausländern erteilt, die aufgrund des Krieges in der Ukraine gemäß § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes nach Deutschland eingereist sind.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat ein bundesweites Informationsblatt für die betroffenen Titelinhaber auf Ukrainisch, Englisch und Russisch veröffentlicht, das die wichtigsten Informationen zur Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse enthält: