Bewerbung
Bewerbungsfristen für alle Studiengänge
- für das darauffolgende Sommersemester: 01.Oktober
- für Wintersemester: 01. März
Es wird vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache des Gastlandes verfügen. Wenn die Partnerhochschule ein breites Angebot an englischsprachigen Kursen anbietet und Sie ausschließlich diese belegen möchten, müssen Sie lediglich ausreichende Englischkenntnisse (Niveau B2 oder höher) nachweisen.
Mit dem OLS-Sprachkurs können Erasmus+ Teilnehmende ihre Fremdsprachenkenntnisse vor und während des Auslandsaufenthalts verbessern. Die Online-Sprachunterstützung steht über die Plattform EU Academy zur Verfügung.
Darüber hinaus müssen die folgenden Bewerbungsunterlagen beim International Office eingereicht werden:
- Tabellarischer Lebenslauf (in Sprache des Gastlands oder auf Englisch)
- Motivationsschreiben (in englischer Sprache)
- Leistungsnachweise über das bisherige Studium (Transcript of Records)
- Gutachten eines Professors oder einer Professorin
- Erklärung zum Versicherungsschutz
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung zusammen mit einem ausgefüllten Antragsformular ausschließlich per E-Mail in einer einzigen pdf-Datei ein. Nur das Gutachten muss im Original vorliegen und kann separat eingereicht werden. Für Fragen zur Anerkennung im Ausland erbrachte Leistungen (ECTS) steht Ihnen die/der Erasmusbeauftragte Ihres Studiengangs gerne zu Verfügung.
Erasmusbeauftragte in den Studiengängen:
- Schauspielkunst: Prof. Margarete Schuler
- Choreographie: Prof. Susanne Vincenz
- Zeitgenössische Puppenspielkunst: Prof. Melanie Sowa
- Regie / Dramaturgie: Friederike Heller / Dr. Bernd Stegemann
- Spiel und Objekt: Prof. Clemens Winkler
Auswahlverfahren: In Abstimmung mit den Fachabteilungen trifft das International Office die Auswahl unter allen fristgerecht eingegangenen Bewerbungen. Bei der Auswahl spielen folgende Kriterien eine Rolle:
- 1. Motivation der Bewerbung und Sinn des Vorhabens im Einklang mit der Erasmusstrategie der Hochschule und des weiteren Studiums / Berufseinstiegs
- 2. Befürwortung des Vorhabens durch die Lehrenden (Gutachten)
- 3. Studierende, die bislang noch keinen Erasmusaufenthalt absolviert haben, werden vorrangig berücksichtigt.
- 4. Studienfortschritt: Studierende, die bereits über die Regelstudienzeit hinaus studieren, werden nachrangig berücksichtigt.
- 5. Studierende, die bis auf den Abschluss bereits alle Studienleistungen erfüllt haben, werden nachrangig berücksichtigt.
- 6. Bei Partnerschaften, die Studienplätze für mehr als eine Fakultät oder einen Studiengang an der Hochschule Offenburg anbieten, sollte kein Studiengang bevorzugt werden. Falls es nicht im Partnerschaftsvertrag konkret geregelt ist, wird vermieden, dass alle Studienplätze an Bewerber einer Fakultät oder Studierende eines Studiengangs gehen.
- 7. „Return-to-home country“-Studierende (ausländische Studierende, die in ihren Heimatländern ein Erasmus+-Studium anstreben) werden nachrangig berücksichtigt.
Die ausgewählten Kandidat*innen werden von der HfS an der Gasthochschule nominiert. Gleichzeitig erhalten die nominierten Studierenden relevante Informationen für die Bewerbung an der Gasthochschule (Sie müssen sich selbst parallel auch an der Partnerinstitution bewerben!) und ihr Mitspracherecht im Auswahlverfahren. Erst die Bestätigung durch die Gasthochschule bedeutet die endgültige Zusage, dass Sie dort ein Erasmus+ Semester machen können.
Finanzielle Unterstützung: Alle Erasmus+ Teilnehmende erhalten für die Dauer Ihres Aufenthaltes einen Mobilitätszuschuss. Die monatliche Förderrate hängt davon ab, in welche Ländergruppe (1, 2 oder 3) das jeweilige Gastland eingestuft ist. Eine Liste mit den aktuellen Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) finden Sie hier.
Für Studierende mit Kind oder mit gesundheitlichen Einschränkungen besteht die Möglichkeit der Sonderförderung. Auch erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Die Anreise mit der Bahn oder anderen umweltfreundlichen Verkehrsmitteln kann mit einem einmaligen Beitrag von 50 EUR gefördert werden. Ebenso können Teilnehmer, die mehr Reisezeit für die Nutzung dieser Verkehrsmittel benötigen, bis zu 4 zusätzliche Tage gefördert werden.
Für "Grüne Reisen" werden ab dem Projektjahr 2024 bei Reisen bis 1.000 km 2 Reisetage und bei Reisen über 1.000 km 4 Reisetage zusätzlich gefördert. (Der einmalige Beitrag von 50 EUR entfällt)
Learning Agreement: Erasmusstipendiat*innen müssen die gewünschten Lehrveranstaltungen für ihr Auslandsstudium in einem Learning Agreement festlegen. Diese verbindliche Vereinbarung ist Grundvoraussetzung sowohl für Ihre Teilnahme an das Erasmus+ Programms als auch für die volle fachliche Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen. Zu diesem Zweck wird in der neuen Programmgeneration das Online Learning Agreement (OLA) Verfahren verwendet.
Sollten sich nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule noch Änderungen an IhrerKurswahl ergeben, müssen diese auch im OLA geändert werden. Hierfür müssen erneut die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen an der Heimat- und Gasthochschule eingeholt werden. Wenn Sie Hilfe beim ausfüllen des OLA brauchen, wenden Sie sich gern an das International Office.
Grant Agreement: Sobald das OLA von allen Parteien unterzeichnet ist, erstellt das International Office der HfS ein Grant Agreement für die nominierten Studierenden. Dieses Dokument enthält eine Beschreibung der Fördermodalitäten und die ERASMUS+ Programmdetails. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit, unter den angegebenen Bedingungen teilzunehmen und die Regeln und Vorschriften einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass wir das Grant Agreement im Original mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift benötigen, Scans werden hier von der EU.Kommission nicht akzeptiert.
Versicherungsschutz im Ausland: Mit dem Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflicht) im Ausland zu sorgen. In der Regel sind Studierende, die bereits in Deutschland gesetzlich versichert sind, auch im EU-Ausland durch eine gültige European Health Insurance Card (EHIC) Krankenversichert. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung Ihren Auslandsversicherungsschutz ab.
Rückmeldung an der HfS: Sie müssen während Ihres gesamten Auslandsaufenthalts an der HfS immatrikuliert bleiben. Die Aufenthaltsdauer an der Gasthochschule muss mindestens 2 und darf maximal 12 Monate betragen.
Anerkennung von ECTS: Nach der Rückkehr müssen Studierende in ihrer Fachabteilung die im Ausland erbrachten Leistungspunkte anerkennen lassen. Die Studiengangabteilung muss dafür das Transcript of Records an das Immatrikulations- und Prüfungsamt schicken.
Informieren Sie sich allgemein bei der Planung Ihres Auslandssemesters auch über die Webseiten der Partnerhochschulen.