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Frauen- und Gleichstellungs-Beauftragte

  • Familienfreundliche Hochschule – Schwangerschaft, Eltern- und Pflegezeit, beruflicher Wiedereinstieg
  • Chancengleichheit und Diversity
  • Schutz vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch

Kontakt

Susanne Foidl

Verwaltung

Studiengang Frauenbeauftragte
Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage

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Familie und Beruf

Erwarten Sie ein Kind oder sind Sie bereits Eltern?

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät und informiert alle Hochschulangehörigen zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium. Sie ist Anlaufstelle für alle Hochschulangehörigen bei Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit und Kinderbetreuung. Seit dem 1. Januar 2018 bezieht das Mutterschutzgesetz auch schwangere und stillende Studentinnen mit ein. Um auskunftsfähig zu sein und aktuelle Beratungsansätze anbieten zu können, besucht die Frauenbeauftragte regelmäßig Treffen zum Mutterschutz im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Damit das Leben und die Gesundheit der schwangeren Frau und des ungeborenen Kindes geschützt sind und das Mutterschutzgesetz greift, rät die Frauenbeauftragte zur Meldung der Schwangerschaft. Diese Meldung muss in Absprache mit der Frauenbeauftragten über das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin LAGetSi erfolgen. Wie in der RSPO §37 formuliert, ist die Hochschule dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Stillzeit mit Hilfe der Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs mit dem Hochschulalltag zu vereinbaren. Hierzu sind von Seiten des Gesetzgebers Gefährdungsbeurteilungen erforderlich, die Ihnen ein risikofreies Studium ermöglichen sollen. Was Gefährdungsbeurteilungen genau sind, können Sie mit der Frauenbeauftragten besprechen oder im Rundschreiben „Schwangerschaft im Studium“ (Dokument wird nachgereicht) nachlesen. Bei Fragen zum konkreten Studienverlauf stehen Ihnen Frau Spiegel und Herr Garnat vom Referat für Studienangelegenheiten zur Verfügung.

Innerhalb der Hochschule steht ein Wickeltisch im WC (2. OG) für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Sollten Sie Ihr Kind stillen, sprechen Sie die Frauenbeauftragte gern an. Sie bemüht sich um einen Rückzugsort für Sie und Ihr Kind.

Der Förderverein

Erfragen Sie bei Bedarf die Möglichkeiten der Ferienbetreuung oder eines finanziellen Zuschlags für Kinderbetreuung. Der Förderverein der HfS hat ebenso Möglichkeiten, Sie finanziell zu unterstützen.

Pflegezeit von Angehörigen

Unter den Begriff der familienfreundlichen Hochschule gehört auch der Wiedereinstieg ins Berufs- und Studienleben nach der Eltern-/Sorgezeit. Aber auch die Vereinbarkeit zwischen der Pflege Angehöriger und dem beruflichen Alltag ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Der in der RSTO §37 formulierte Nachteilsausgleich kann auch in diesen Fällen angewandt werden und wird durch das Pflegezeitgesetz gestützt.

Diversity

Chancengleichheit und Diversität

Das Gleichstellungskonzept der HfS

Durch das Berliner Hochschulgesetz ist die HfS dazu verpflichtet, Chancengleichheit an der Hochschule zu gewähren und wie im Gleichstellungskonzept für die Jahre 2014 bis 2019 (Fortschreibung erfolgt) formuliert, bekennt sich die HfS zum Prinzip des Gender Mainstreaming sowie zur aktiven Frauenförderung. Anti-diskriminierende Handlungen, Intersektionalität und das Hinterfragen von Machtstrukturen sollen ein selbstverständlicher Teil des Hochschulalltags werden.

Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

Durch das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP) haben sich bereits einige Professorinnen an der HfS etabliert. Beispielhaft ist Janne Nora Kummer, die im Rahmen des BCP im Förderprogramm DiGiTal in ihrer wissenschaftlich/künstlerischen Arbeit gefördert wird.

Schutz vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch (SDG)

Die künstlerische Ausbildung ist stark geprägt durch die Inszenierung des Körpers und durch intensive Probenphasen, Konkurrenzdruck untereinander und Emotionen. Persönliche Grenzen können innerhalb des Arbeitsprozesses verschwimmen und möglicherweise nicht klar definiert werden. Doch sollten Grenzen offen benannt und respektiert werden, denn nur so kann sich künstlerische Arbeit entfalten. Die HfS spricht sich ganz klar gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch aus. In der Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch und in der Broschüre "Wir nehmen das Ernst" (Veröffentlichung folgt) positioniert sich die HfS ganz klar zu einem Wertekodex, der von allen Hochschulmitgliedern mitgetragen und aktiv umgesetzt werden muss.

Konflikte

Konflikte lassen sich lösen! Wir helfen dabei
Die Mitglieder des Personalrats haben bereits vor einigen Jahren das Programm Türöffner ins Leben gerufen. Ein Netzwerk aus qualifizierten Mediator*innen steht bei scheinbar unlösbaren Konflikten zur Verfügung.

Kontaktieren Sie die Frauenbeauftragte oder den Personalrat und informieren Sie sich über die Möglichkeiten bei der Konfliktlösung.

Netzwerk

Das Netzwerk der Frauenbeauftragten

Damit die Frauenbeauftragte im Sinne der Hochschule nach innen und außen agieren kann, ist sie auf ein funktionierendes Netzwerk angewiesen. Wichtige Bestandteile des Netzwerkes sind der Frauenbeirat der HfS, die enge Zusammenarbeit mit dem AStA und der LaKoF (Landeskonferenz der Frauenbeauftragten). Zudem steht die Frauenbeauftragte in regelmäßigem Austausch mit den Kolleginnen der UdK, der Hochschule für Musik Hanns Eisler und der Kunsthochschule Weißensee.

Gemeinsam mit den Kolleginnen der künstlerischen Hochschulen organisiert die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Veranstaltungen wie den Aktionstag #wessenfreiheit.

Frauenbeirat

Der Frauenbeirat wird mit Frauen aus verschiedenen Abteilungen der Hochschule besetzt. Der Frauenbeauftragten werden durch den Beirat, in regelmäßigen und hochschulöffentlichen Sitzungen, Themen aus den jeweiligen Abteilungen rückgemeldet und gemeinsam besprochen. Durch die Besetzung des Frauenbeirats wird innerhalb der Hochschule ein wichtiges Gremium der akademischen Selbstverwaltung repräsentiert. In einem Turnus von zwei Jahren wird der Beirat neu gewählt.

Der Frauenbeirat (alphabetisch nach Nachnamen aufgeführt)

Gastprof. Suzann Bolick  (Schauspiel)
Prof. Susanne Vincenz  (Choreographie) 
Prof. Ulrike Völger (Zeitgenössische Puppenspielkunst)
 

 

AStA

Die Studierenden der HfS werden durch den AStA mit vertreten. Die Mitglieder des AStA treffen sich regelmäßig und auf kurzem Weg mit der Frauenbeauftragten und besprechen relevante Themen aus der Studierendenschaft. Dazu gehört auch die Organisation von Veranstaltungen zu Empowerment und Sensibilisierung.

LaKoF

Alle hauptamtlichen Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen und Universitätsklinika setzen sich zur Landeskonferenz der Frauenbeauftragten (LaKoF) zusammen. Die LaKoF trifft sich monatlich, berät und tauscht sich zu aktuellen Themen der Berliner Gleichstellungspolitik, Frauenförderung und sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt auf politischer Ebene aus.

Literatur

Die Kolleginnen der Hochschulbibliothek haben in den aktuellen Bestand relevante Titel zu den Themen Gender Studies und Frauenforschung aufgenommen. Folgende Titel sind im Katalog der Bibliothek zu finden. Literaturvorschläge zu den relevanten Themen können Sie gern an die Frauenbeauftragte weiterleiten.

Rechtliche Grundlagen

Das Aufgabenspektrum, der Handlungsrahmen, die Rechte und die Pflichten der Frauenbeauftragten werden durch Gesetze auf Landes- und Bundesebene legitimiert:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 1 und § 2 Abs. 7

Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) § 5a und § 59

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz)

LGG (Landesgleichstellungsgesetz)