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ERASMUS+ für HfS-Mitarbeiter*innen

Sie arbeiten an der HfS Ernst Busch und möchten ins europäische Ausland zur Fort- und Weiterbildung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen. Die Kolleg*innen vom International Office helfen gerne weiter.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildung (STT)

  • Förderbedingungen

Zusätzlich zu den Mobilitätsprogrammen für Studierende und Lehrkräfte unterstützt Erasmus+ auch Fort- und Weiterbildungsaufenthalte von Hochschulbeschäftigten im Ausland. 

Die Förderlinie STT (staff mobility for training) steht nicht nur Lehrenden, sondern auch allen anderen Beschäftigten der HfS offen und kann Job Shadowing, Studienbesuche, Workshops, Kurse und Tagungsaufenthalte sowie die Teilnahme an einer "International Staff Week" (http://staffmobility.eu/) umfassen.

Eine Hospitanz an einer der europäischen Partnerhochschulen bietet Einblicke in die Arbeit und Organisation der jeweiligen Bereiche und eröffnet Perspektiven für die eigenen persönlichen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Die fachlichen Kontakte tragen nicht nur dazu bei, Arbeitsabläufe an den Erasmushochschulen kennenzulernen, sondern fördern die Internationalisierung und Vernetzung der HfS auf allen Ebenen.

Die Geförderten erhalten eine Reisekostenpauschale sowie eine Pauschale für den Aufenthalt. Eventuelle Teilnahmegebühren für Kurse sind leider nicht erstattungsfähig.

Formale Voraussetzung für diese Mobilität ist eine unterzeichnete interinstitutionelle Vereinbarung mit der Gasthochschule.  

Hochschulpersonal aus den folgenden Bereichen können mit STT gefördert werden: Allgemeine und technische Administration, Bibliothek, Personal, Finanzen, Studiengangverwaltungen, Studierendenservices, Informationstechnologie (IT), Hochschulkommunikation und Hochschulleitung. Die Mobilität muss von den jeweiligen Vorgesetzten vorab genehmigt werden (durch einen unterzeichneten Dienstreiseantrag).

Wesentliche Vorteile eines STT-Mobilität mit Erasmus+ sind:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Trainingsprogramms
  • fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Aufbau von beruflichen Netzwerken

Die Mobilität muss in Präsenzform im Gastland durchgeführt werden. Die Aufenthalte sollten mindestens 2 Tage und höchstens 60 Tage dauern (Reisetage nicht einbezogen). Die Aufenthaltskosten orientierten sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die geförderten Mitarbeiter*innen erhalten eine von dem Erasmus+ Programm festgelegte Pauschale. Die Höhe der Pauschale hängt davon ab, in welche Ländergruppe (1, 2 oder 3) das jeweilige Gastland eingestuft ist.

Zu diesen Tagessätzen kommt noch eine Reisekostenpauschale hinzu (basierend auf der Distanz zwischen Start- und Zielort der Mobilität). Die Distanz wird mit einem Berechnungsinstrument der EU-Kommission ermittelt. Personen, die sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel mit emissionsärmeren Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften) entscheiden, können mit einer leicht erhöhten Reisekostenpauschale und ggf. mit zusätzlichen Reisetagen gefördert werden. Eine Liste mit den geltenden Förderraten für Aufenthalts- und Reisekosten finden Sie hier.

Geförderte Weiterbildungsformate

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Hospitationen, Job Shadowing und die Teilnahme an Workshops und Seminaren können grundsätzlich gefördert werden. Die Relevanz der Fortbildung für den Aufgabenbereich des/der Teilnehmenden und der Mehrwert für den Arbeitsbereich müssen aus dem Trainingsprogramm hervorgehen. Bevor Sie Ihren STT-Aufenthalt planen, erkundigen Sie sich bitte beim International Office, ob eine Vereinbarung mit der gewünschte Gastuniversität besteht.

Antragstellung: Die Beantragung einer Förderung fürFort- und Weiterbildungszweckenmuss rechtzeitig vor dem geplanten Auslandsaufenthalt erfolgen. Bitte senden Sie die folgenden Dokumente bis spätestens 4 Wochen vor Ihrer Abreise per E-Mail an das International Office: 

  • Einladung der Partnerhochschule aus der die Zeit, Inhalt und Ziele der Weiterbildungsmaßnahmen hervorgehen.
  • Durch Fachvorgesetzte*r/ Abteilungsleiter*in unterzeichneten Dienstreiseantrag mit Kostenkalkulation!
  • Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung (Kopien der Versicherungspolicen)

Liegen die Antragsunterlagen vor, müssen folgende STT-Dokumente vor der Mobilität ausgefüllt werden:

Mobility Agreement: muss vor Beginn des Aufenthaltes von der Gast- und der HfS bestätigt und von den beteiligten Personen unterschrieben werden.  In dieser Vereinbarung werden die allgemeinen Ziele und der Mehrwert der Mobilitätsmaßnahme, der spezifische Inhalt der Fort- oder Weiterbildung sowie die erwarteten Ergebnisse aufgeführt.

Grant Agreement: mit genaueren Angaben zur Förderdauer und -höhe sowie den Verpflichtungen, die Sie mit der Förderung eingehen.

Wir bitten zu beachten, dass alle zuvor erläuterten Dokumente vor Antritt der Reise durch alle Parteien (die antragstellende Person, eine zuständige bzw. betreuende Person der Gasthochschule und die Erasmus Hochschulkoordination der HfS) zu unterzeichnen sind. Nach Prüfung aller Unterlagen erfolgt die Überweisung der Reise- und Aufenthaltskosten in Form von Pauschalen.

Die Antragsbewilligung ist u.a. von den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus+ Programm.

Bitte beachten Sie, dass HfS Mitarbeiter*innen während eines das Erasmus+ Auslandsaufenthalts weder haftpflicht- noch krankenversichert sind. Entsprechende Versicherungen sind mit dem Dienstreiseantrag in Kopie nachzuweisen.

Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes: Sie müssen einen standardisierten Abschlussbericht Innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr ausfüllen. Sie erhalten eine automatisch generierte E-Mailaufforderung aus dem Mobility Tool mit dem Link zum sog. EU Survey. 

Wenn Sie an einer Fort-/ Weiterbildung oder einer International Staff Week interessieren, können Sie dieses Online-Tool der EU nutzen, um eine zu finden: http://staffmobility.eu/staff-week-search

In Einzelfällen behält sich das Internationale Office vor, Mobilitäten aus Mitteln des vorangegangenen Projektjahres zu finanzieren. In diesen Fällen gelten dann noch die Förderkonditionen und Förderraten des vorherigen Jahres.

 

Wege ins Ausland für HfS-Mitarbeiter*innen #kurzerklärt

Dr. Jessica Kregel-Olff

Verwaltung

Leiterin der Abteilung Studierendenservice / International Office

T +49 30 755 417-162
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Daniel Llanos

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Dorothea Spiegel

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