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ERASMUS+ für HfS-Lehrende

Sie möchten an einer europäischen Hochschule eine Gastlehrtätigkeit aufnehmen? Hier finden Sie alle Informationen zu ERASMUS+ für Lehrende.

Mobilität zu Lehrzwecken (STA)

  • Förderbedingungen

Es werden Professoren*innen und Dozenten*innen gefördert, die in einem verträglichen Verhältnis zur HfS stehen. Auch Lehrbeauftragte, Dozent*innen ohne Dotierung und Künstlerisch-Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen können im Rahmen des STA Erasmus+ Programms ins Ausland gehen. Des Weiteren muss mit der Gasthochschule eine bilaterale Vereinbarung in Form eines inter-institutional agreement bestehen.  

Der Lehraufenthalt an der Gasthochschule dauert mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. An- und Abreisetage sind dabei nicht einbezogen. Während des Auslandsaufenthalts beträgt die Lehrtätigkeit mindestens 8 Stunden pro Woche.

Beträgt die Lehrtätigkeit weniger als 8 Stunden, ist der Auslandaufenthalt nicht mit STA-Erasmusmitteln förderfähig. Die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Gastdozentur sind individuell mit der Gasthochschule zu vereinbaren. 

Wesentliche Vorteile eines STA-Mobilität mit Erasmus+ sind:

  • Individuelle Abstimmung der inhaltlichen und fachlichen Ausrichtung der Lehrmobilität.
  • Finanzielle Förderung von Reise- und Aufenthaltstagen.

Die Aufenthaltskosten orientierten sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die Lehrkräfte erhalten eine von dem Erasmus+ Programm festgelegte Tagegeld-Pauschale. Die Höhe der Pauschale hängt davon ab, in welche Ländergruppe (1, 2 oder 3) das jeweilige Gastland eingestuft ist. Zu diesen Tagessätzen kommt noch eine Reisekostenpauschale hinzu (basierend auf der Distanz zwischen Start- und Zielort der Mobilität). Die Distanz wird mit einem Berechnungsinstrument der EU-Kommission ermittelt. Personen, die sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel mit emissionsärmeren Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften) entscheiden, können mit einer leicht erhöhten Reisekostenpauschale und/oder zusätzlichen Reisetagen gefördert werden.

Eine Liste mit den geltenden Förderraten für Aufenthalts- und Reisekosten finden Sie hier.

Antragstellung: Die Beantragung einer Förderung fürLehrzwecken muss rechtzeitig vor dem geplanten Lehraufenthalt erfolgen. Bitte senden Sie die folgenden Dokumente bis spätestens 4 Wochen vor Ihrer Abreise per E-Mail an das International Office: 

  • Einladung der Partnerhochschule (E-Mail ausreichend), aus der die Zeit, Lehrumfang und -Inhalt des Lehraufenthaltes hervorgehen.
  • Ausgefüllter und unterzeichneter Dienstreiseantrag entsprechend der Festlegung der Fachabteilung mit Kostenkalkulation!
  • Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung (Kopien der Versicherungspolicen)

Liegen die Antragsunterlagen vor, müssen folgende STA-Dokumente vor der Mobilität ausgefüllt werden:

Mobility Agreement: Ein Mobility Agreement muss vor Antritt der Mobilität von der Gast- und Heimatinstitution bestätigt und von den beteiligten Personen unterschrieben werden. In dieser Vereinbarung werden die allgemeinen Ziele und der Mehrwert der Mobilität, die konkreten Lehrinhalte und die zu erwartenden Ergebnisse aufgelistet. Außerdem wird die Relevanz der Mobilität für die Internationalisierung der Lehre an der HfS und die Intensivierung bestehender bzw. Aufbau neuer Partnerschaften dargelegt. Die Mobilitätsphase beginnt an dem Tag, an dem die Lehrkraft erstmalig an der Gasthochschule unterrichtet und endet am letzten Tag, an dem sie dort anwesend sein muss. Für die Hin- und Rückreise kann jeweils eine Tagespauschale für so genannte Reisetage gewährt werden, wenn sie außerhalb der Mobilitätsphase stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte während eines Erasmus+ Auslandsaufenthalts weder haftpflicht- noch krankenversichert sind. Entsprechende Versicherungen sind mit dem Dienstreiseantrag in Kopie nachzuweisen.

Wird während eines Auslandsaufenthalts die Lehrtätigkeit mit einer Schulungsaktivität kombiniert, reduziert sich die Mindestzahl der Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem
kürzeren Aufenthaltszeitraum) auf vier Stunden. In diesem Fall kann die Mobilität als eine STT- oder als Blended-Mobilität organisiert werden.

Grant Agreement: Förderzusage mit genaueren Angaben zur Förderdauer und -höhe sowie den Verpflichtungen, die Sie mit der Förderung eingehen.

Wir bitten zu beachten, dass alle Dokumente vor Reisebeginn durch alle Parteien (die antragstellende Person, eine zuständige bzw. betreuende Person der Gasthochschule und die Erasmus Hochschulkoordination der HfS) zu unterzeichnen sind. Nach Prüfung der Dokumente erfolgt die Überweisung der Reise- und Aufenthaltskosten in Form von Pauschalen.

Die Antragsbewilligung ist u.a. von den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus+ Programm.

Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes: Sie müssen einen standardisierten Abschlussbericht Innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr ausfüllen. Sie erhalten eine automatisch generierte E-Mailaufforderung aus dem Mobility Tool mit dem Link zum sog. EU Survey.

In Einzelfällen behält sich das Internationale Office vor, Mobilitäten aus Mitteln des vorangegangenen Projektjahres zu finanzieren. In diesen Fällen gelten dann noch die Förderraten des vorherigen Jahres.

 

Im Ausland Lehren mit Erasmus+ #kurzerklärt

Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs)

Lehrende der HfS können mit internationalen Kolleg:innen zusammenarbeiten und die Internationalisierung der Hochschule stärken, indem sie ein Erasmus+ Blended Intensive Programme, kurz BIP, an der Hfs veranstalten. BIPs sind Kurzzeitprogramme im ‚Blended‘-Format, d.h. Lehraustausch in Präsenz wird mit digitalen Lern- und Austauschphasen kombiniert. Die digitale Lernphase kann vor, während und/oder nach der physischen Mobilität stattfinden. 

BIPs bieten eine Möglichkeit, den internationalen Austausch von Studierenden und Lehrenden zu diversifizieren. Sie richten sich insbesondere an Studierende, die aufgrund persönlicher Umstände oder aufgrund ihres Studienprogramms geringere Chancen auf einen längeren internationalen Austausch, z.B. für ein Semester, haben. Ziel ist die Umsetzung neuer Formen des internationalen Lernens und Lehrens, die zur Entwicklung neuer interkultureller und digitaler Kompetenzen führen können.

Bei BIPs kooperieren nicht zwei, sondern mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen Ländern, die am Erasmus+ Programm teilnehmen. Die teilnehmenden Studierenden und Lehrenden der kooperierenden intenationalen Partnerhochschulen kommen finanziert über ein Erasmus+ Stipendium ihrer Heimathochschule an die HfS. Der Vorteil von Blended Intensive Programmes ist, dass nicht nur die mobilen Studierenden und Lehrenden eine Finanzierung ihrer Heimathochschule erhalten, sondern auch die organisierende Hochschule finanzielle Unterstützung (400 Euro pro externer Teilnehmer:in, max. 8000 Euro) für die Organisation bekommt. Die finanzielle Unterstützung kann genutzt werden u.a. für studentische Hilfskräfte, Lehraufträge, Material, Raummiete, Exkursionen, Catering oder die Erstellung von Lehrmaterial. 

Bedingungen Erasmus+ Blended Intensive Programmes:

  • Vorhandensein oder Erstellung einer interinstitutionellen Vereinbarung (IIA)
  • Mindestens 3 ECTS
  • Mindestens 5 Tage, maximal 30 Tage physische Mobilität
  • Digitale Lernkomponente vor, während oder nach der Mobilität
  • Keine Teilnahmegebühren
  • Mindestens drei Hochschulen aus drei unterschiedlichen Ländern des Erasmus-Raums
  • Mindestens 10 externe Teilnehmende, die für das BIP anreisen

Wenn Sie an der Hfs lehren und ein Blended Intensive Programme organisieren oder mit einer Gruppe von Studierenden zu einem BIP reisen wollen, können Sie dies beim International Office beantragen.

Bitte melden Sie sich bei Interesse an der Teilnahme an einem BIP im Ausland mindestens drei Monate, bei Interesse an der Organisation eines BIPs an der HfS mindestens sechs Monate vor Beginn des Programms.

Dr. Jessica Kregel-Olff

Administration

Leiterin der Abteilung Studierendenservice / International Office

T +49 30 755 417-162
E-Mail

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Dorothea Spiegel

Administration

Studierendenservice / PROMOS-Stipendien

T +49 30 755 417-130
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Tobias Lebens

Administration

International Office / Erasmus+ Koordination

T +49 30 755 417 127
E-Mail

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Credit: Manfred H. Vogel